förderung für unternehmen

Bildungsscheck


Für wen?
Für betriebliche Weiterbildungsausgaben von kleinen und mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen

Wie viel?
 50% der Weiterbildungskosten, höchstens 500 Euro

Weitere Infos Homepage des MAGS

 

 

WeGebAU -

Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen


Für wen?

Für Firmen, welche besondere Zielgruppen weiterbilden möchten:

gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen (ohne Berufsabschluss oder seit mind. vier Jahren in einer an- oder ungelernten Tätigkeit tätig)

ältere ArbeitnehmerInnen (Vollendung des 45. Lebensjahres) kleiner und mittlerer Unternehmen (weniger als 250 Arbeitnehmer)

ArbeitnehmerInnen, welche in den letzten vier Jahren an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben und deren Berufsabschluss mind. vier Jahre zurückliegt

Jetzt neu im Rahmen des Konjunkturpakets II:

Einbeziehung qualifizierter MitarbeiterInnen in die Weiterbildungsförderung

Für Firmen, welche qualifizierte MitarbeiterInnen weiterbilden möchten:

ArbeitnehmerInnen, welche in den letzten vier Jahren an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben und deren Berufsabschluss mind. vier Jahre zurückliegt

ArbeitnehmerInnen, welche für die Teilnahme an der Qeiterbildung von der Arbeit freigestellt werden und weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben

Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.

Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.

Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wie viel?
Eine 100%-Förderung der Weiterbildungskosten ist möglich

Weitere Infos

Flyer der Arbeitsagentur

Informationen zur erweiterten Förderung

 

 

Qualifizieren statt Entlassen -

Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld

für Fachkräfte


Für wen?


Für Fachkräfte (ArbeitnehmerInnen mit Berufsausbildung), während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

Wie viel?

Bei fachspezifischen Weiterbildungen: Förderung von 25%

Bei allgemeinen Weiterbildungen: Förderung von 60%

Erhöhung der Förderung bei kleinen und mittleren Unternehmen: um 20% bzw. 10%

Teilnehmerbezogene Erhöhung der Förderung um jeweils 10% möglich, wenn es sich bei der geförderten Person um ein/e Benachteiligte/n handelt (Behinderung oder ältere Arbeitnehmer ab 50).

Dem Arbeitgeber werden 100% der Sozialversicherungsbeträge bezogen auf den Arbeitsausfall erstattet.


Weitere Infos   Flyer „Qualifizierung während der Kurzarbeit"

 

für gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen


Für wen?

Für Weiterbildungen gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen (ohne Berufsabschluss oder seit mind. vier Jahren in einer an- oder ungelernten Tätigkeit tätig) während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

Wie viel?

Förderung von 100 % durch einen Bildungsgutschein (ggf. inkl. Kosten für eine auswärtige Unterbringung sowie Kinderbetreuungskosten)

Dem Arbeitgeber werden 100% der Sozialversicherungsbeträge bezogen auf den Arbeitsausfall erstattet.


Weitere Infos   Flyer des BMAS