förderung für unternehmen
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WeGebAU - Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen |
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Für wen? |
Für Firmen, welche besondere Zielgruppen weiterbilden möchten: gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen (ohne Berufsabschluss oder seit mind. vier Jahren in einer an- oder ungelernten Tätigkeit tätig) ArbeitnehmerInnen, welche in den letzten vier Jahren an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben und deren Berufsabschluss mind. vier Jahre zurückliegt Jetzt neu im Rahmen des Konjunkturpakets II: Einbeziehung qualifizierter MitarbeiterInnen in die Weiterbildungsförderung Für Firmen, welche qualifizierte MitarbeiterInnen weiterbilden möchten: ArbeitnehmerInnen, welche in den letzten vier Jahren an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben und deren Berufsabschluss mind. vier Jahre zurückliegt ArbeitnehmerInnen, welche für die Teilnahme an der Qeiterbildung von der Arbeit freigestellt werden und weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt. Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen. Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt. |
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| Wie viel? |
Eine 100%-Förderung der Weiterbildungskosten ist möglich |
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| Weitere Infos | |||||||||
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Qualifizieren statt Entlassen - Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld für Fachkräfte |
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Für wen? |
Für Fachkräfte (ArbeitnehmerInnen mit Berufsausbildung), während des Bezugs von Kurzarbeitergeld |
| Wie
viel? |
Bei fachspezifischen Weiterbildungen: Förderung von 25% Bei allgemeinen Weiterbildungen: Förderung von 60% Erhöhung der Förderung bei kleinen und mittleren Unternehmen: um 20% bzw. 10% Teilnehmerbezogene Erhöhung der Förderung um jeweils 10% möglich, wenn es sich bei der geförderten Person um ein/e Benachteiligte/n handelt (Behinderung oder ältere Arbeitnehmer ab 50). Dem Arbeitgeber werden 100% der Sozialversicherungsbeträge bezogen auf den Arbeitsausfall erstattet. |
| Weitere Infos | |
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für gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen |
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Für wen? |
Für Weiterbildungen gering qualifizierte ArbeitnehmerInnen (ohne Berufsabschluss oder seit mind. vier Jahren in einer an- oder ungelernten Tätigkeit tätig) während des Bezugs von Kurzarbeitergeld |
| Wie viel? |
Förderung von 100 % durch einen Bildungsgutschein (ggf. inkl. Kosten für eine auswärtige Unterbringung sowie Kinderbetreuungskosten) Dem Arbeitgeber werden 100% der Sozialversicherungsbeträge bezogen auf den Arbeitsausfall erstattet. |
| Weitere Infos | |
