förderung für beschäftigte

Bildungsscheck


Für wen?
Für private Weiterbildungsausgaben von Beschäftigten kleinerer und mittlerer Unternehmen in NRW. Darunter fallen auch  MinijobberInnen, Frauen und Männer in der Elternzeit und BerufsrückkehrerInnen.

Für betriebliche Weiterbildungsausgaben von kleinen und mittleren Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen

Wie viel?
 50% der Weiterbildungskosten, höchstens 500 Euro

Weitere Infos   Homepage des MAGS

 

Bildungsprämie - Prämiengutschein


Für wen?
Für Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600€ (oder 51.200€ bei gemeinsam Veranlagten), darunter fallen auch Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Wie viel?
 50% der Weiterbildungskosten, höchstens 500 Euro

Weitere Infos   www.bildungspraemie.info

 

Bildungsprämie - Weiterbildungssparen


Für wen?
Für Beschäftigte, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen.

Wie viel?
 Das Vermögensbildungsgesetz erlaubt seit dem 01.01.2009 eine vorzeitige Entnahme aus einem angesparten Guthaben, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmer-sparzulage geht dabei nicht verloren.

Weitere Infos   Merkblatt Weiterbildungssparen

 

 

Als Beratungs- und Ausgabestelle o.g. Fördermöglichkeiten steht Ihnen u.a. das Dortmunder Weiterbildungsforum zur Verfügung.

Weitere Beratungsstellen für den Bildungsscheck finden Sie hier, Beratungsstellen für die Bildungsprämie finden Sie hier.